Hörgeräte von der Krankenkasse – Unterschiede und Leistungen erklärt

Hörgeräte von der Kasse hat jeder Hersteller im Programm. Alle vereint, dass es keine gesetzliche Zuzahlung in Deutschland für diese Geräte gibt. Und doch gibt es Unterschiede wie zum Beispiel, dass einige von diesen günstigen Hörgeräten mit einer kostenfreien App Ihres Smartphones gesteuert werden und andere nicht.

Eine solche Fernbedienung kann die Lautstärke verändern oder Ihnen anzeigen wie voll die zur Zeit benutzte Batterie ist. Viele Hörgeräteträger könnten von so einer Funktion profitieren. Lassen Sie uns deshalb einmal gemeinsam einen genaueren Blick auf die Hörgeräte ohne Zuzahlung werfen, damit Sie eine gute Basis haben, um eine Entscheidung treffen zu können.

Welches Hörgerät wird von der Krankenkasse bezahlt?

Die folgenden Hörgeräte werden bei einer ausgestellten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen komplett bezahlt. Falls Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, fällt lediglich eine Zuzahlung von 10€ pro Gerät an.

  • Baseo (Phonak)
  • Como (Oticon)
  • Duo (Audio Service)
  • Dynamo (Oticon)
  • Enjoy (Widex)
  • Enya (Resound)
  • Get (Oticon)
  • Go Pro Compact Power (Oticon)
  • Inizia (Bernafon)
  • Intuis (Signia)
  • Magna (Resound)
  • Nevara (Bernafon)
  • Prompt (Signia)
  • Shine (Unitron)
  • Vea (Resound)
  • Vitus + (Phonak)
  • Volta (Audio Service)
  • XS (Audio Service)

Falls Sie ein individuelles Ohrpassstück benötigen, dass beispielsweise aus einem Material wie Thermotec ist, welches bei Körperkontakt etwas weicher wird, wird preislich noch etwas hinzukommen. Je nach Labor, der Art des Ohrpassstückes und der benötigten Form können hier noch Mehrkosten auf Sie zukommen.

Was können die Hörgeräte, die von der Krankenkasse bezahlt werden?

Die Hörgeräte, die Sie ohne Zuzahlung erhalten können, haben mindestens folgende Funktionen:

  • Digitale Signalverarbeitung
  • Hörgeräte von der Krankenkasse haben mindestens vier Kanäle
  • Rückkopplungs- und Störgeräuschunterdrückung
  • Mindestens drei Hörprogramme.
  • Eine Verstärkungsleistung von mindestens 75 Dezibel für an Taubheit grenzende Schwerhörige.

Bei der digitalen Signalverarbeitung werdem Schallwellen digital umgewandelt. Ähnlich wie bei einem Computer. Das Hörgerät filtert dann die unterschiedlichen Geräusche in Ihrer Umgebung und verstärkt diese, je nachdem ob Geräusche leise oder laut sind, unterschiedlich.

Wenn jemand flüstert verstärkt das Hörgerät sehr stark, bei normaler Gesprächslautstärke kommt es nur zu einer moderaten Verstärkung und wenn ein LKW vorbeifährt und es ohnehin schon laut ist, wird es praktisch nicht mehr verstärkt.

Zusätzlich erkkenen die Hörgeräte Informationen über die Richtung des Schalls und seine Tonhöhe oder Lautstärke. Das macht es einfacher den Klang an Ihre Bedürfnisse anzupassen, egal ob Sie sich in einem Restaurant, einem ruhigen Raum oder einem Stadion befinden.

m Vergleich zu einem höherpreisigen Hörgerät erkennt ein Kassengerät allerdings wengier Situationen und stellt sich daher nicht automatisch um. Sie können allerdigns vieles am Klangbild selbst regeln und das dann optimieren. Zum Beispiel könnten wir für Sie ein zweites Programm für den TV oder den Sport einstellen.

Wenn Sie dann in der Situation sind schalten Sie das Hörgerät einfach auf das jeweilige passende Programm. Das geht direkt am Hörgerät und auch teillweise bei manchen Hörgeräten per App. Die Verbindung entsteht dann allerdings nicht per Bluetooth sondern einen kaum hörbaren leisen Ton, der von ihrem Smartphone aus ausgesendet wird. Hörgeräte von Signia wie das Prompt oder Intuis RIC 3 haben diese Funktionen.

Die Hörgeräte werden in der Regel mit Batterien betrieben. Bei Akkugeräten liegen Sie oft schnell in einer Preisklasse ab 400€.

Wie oft bekommt man von der Krankenkasse ein Hörgerät?

Allgemein gilt, dass die gesetzliche Krankenkasse alle sechs Jahre wieder Hörgeräte bezuschusst oder komplett bezahlt. Der Zeitraum aus sechs Jahren ergibt sich hier vom Einreichen der letzten Verordnung (Muster 15) für Hörgeräte bei der Krankenkasse.

In Einzelfällen kann eine erneute Versorgung auch vorgezogen werden. Gründe hierfür können zum Beispiel ein irreparabler Schaden an den Hörgeräten oder eine schnell voranschreitender Hörverlust sein.

Wenn die Hörgeräte dann nicht mehr ausreichen können unsere Akustiker für sie neue Hörgeräte bei der Krankenkasse beantragen. Der Sachbearbeiter bei der Krankenkasse fällt dann eine Einzelfallentscheidung ob die Bezuschussung genehmigt oder abgelehnt wird.

Bezahlt die Krankenkasse Ihnen nur ein Hörgerät oder zwei?

Auf dem Muster 15 (der HNO Verordnung) ist angekreuzt ob Sie ein Hörgerät oder zwei Hörgerät erhalten sollen. Hier kommt es auf den Hörverlust bei Tönen und das Sprachverstehen an. Wenn Sie mit einem Ohr deutlich besser hören als mit dem anderen, kann es sein, dass Sie nur ein Hörgerät bezuschusst bekommen. In den meisten Fällen werden Hörgeräteträger allerdings auf beiden Ohren versorgt und auch von der Krankenkasse bezuschusst.

Bilder von Hörgeräten, die komplett von der Krankenkasse bezahlt werden

Auf dem Bild können Sie die Intuis Reihe von Signia sehen, die beispielsweise von der Krankenkasse komplett übernommen wird. So haben Sie als gesetzlich Krankenversicherte/r keine Zuzahlung wenn Sie befreit sind und 20€ Zuzahlung wenn Sie nicht befreit sind.

Viele unserer Kunden sind interessiert daran wie die Hörgeräte von der Kasse aussehen. Anbei sehen Sie eine kleine Sammlung an Bildern, ddie unterschiedliche Modelle zeigen. Die Größe oder das Aussehen eines Hörgerätes werden von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich wahrgenommen. Was für den einen klein ist kann für den anderen sehr groß oder zu groß in Sachen Hörgeräte sein.

Welches ist das beste Hörgerät, dass von der Krankenkasse wird?

Die Intuis Hörgeräte, die von der Krankenkasse bezahlt werden sind oft die besten Geräte, da sie sogar per App gestuert werden können. Je nach Hörverlust gibt es unterschiedliche Leistungsklassen in Bezug auf den die Möglichkeiten den Hörverlust auszugleichen. Sie erhalten bei den Intuis Geräten Modelle mit einem Schlauch oder einen Lautsprecher direkt in ihrem Ohr sitzend.

Kann man Hörgeräte von der Kasse einfach testen?

Sie können zuzahlungsfreie Hörgeräte selbstverständlich bei uns unverbindlich testen. Wir vermessen Sie vor Ort in unserem Fachgeschäft. Dann werden wir gemeinsam die Feinabstimmung durchführen und Ihnen die Pflege und das ein und Aussetzen erklären und mit Ihnen üben. Wenn Sie dann fit im Umgang mit den Hörgeräten sind können Sie diese unverbindlich zu Hause testen.

Für diese Einstellungen und den Test nehmen wir uns in der Regel 90 Minuten Zeit. So können wir sicherstellen, dass wir Ihnen alles zeigen können, damit Sie eine optimale Entscheidungsgrundlage für die Wahl Ihrer neuen Hörgeräte haben. Wir freuen uns auf Sie.

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