Hörgeräte mit gesetzlicher Krankenversicherung

In diesem Artikel werde ich Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema Hörgeräte und gesetzliche Krankenkasse beantworten.

Wie gut sind Hörgeräte ohne Zuzahlung?

Hörgeräte ohne Zuzahlung unterscheiden sich je nach Hörgeräteakustiker und medizinischer Verordnung der Krankenkasse. Jedes Akustiker Geschäft kann selbst entscheiden, welche Hörgeräte als Kassengeräte geführt werden sollen.

Aus diesem Grund sollten Sie sich über mindestens zwei Hörgeräteakustiker erkundigen und die angebotenen Geräte und deren Preise vergleichen.

Jedoch müssen die Hörhilfen, die als Kassengeräte verkauft werden, folgende Standards erfüllen:

  • mindestens Digitaltechnik
  • mindestens vier Kanäle und drei Hörprogramme
  • 75 Dezibel
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Störschallunterdrückung

Im Grunde genommen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (kurz: gkv) die Grundausstattung, die Sie für Ihren Hörverlust benötigen.

Je nach medizinischer Verordnung Ihres HNO- Arztes kann es auch sein, dass Sie aus medizinischen Gründen Anspruch auf ein qualitativ hochwertigeres Gerät haben. In diesem Fall müsste die gkv Ihnen auch ein etwas teureres und hochwertigeres Gerät bezahlen.

Man kann also nicht ganz genau sagen, welche Hörgeräte Kassengeräte sind und welche nicht. Aus diesem Grund kann man auch nicht grundsätzlich sagen, wie gut Kassengeräte sind.

Erkundigen Sie sich gut bevor Sie sich für ein Gerät entscheiden. Sie können sich dafür auch gerne bei uns im Laden melden.

Ab wann habe ich Anspruch auf eine Zuzahlung von der Krankenkasse?

Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, an den versicherten Zuschüsse für Hörgeräte zu bezahlen, wenn diese aus medizinischer Sicht nötig sind. Um das herauszufinden, sollten Sie einen Sprachhörtest bei einem HNO-Arzt machen. Wenn bei diesem folgende Werte raus kommen, haben Sie Anspruch auf Zuzahlungen für Hörgeräte.

  • Verstehensquote muss unter 80 % liegen
  • Hörverlust im Bereich der Hauptfrequenzen zwischen 500 und 4000 Hertz
  • bei schwerhörigen: Hörverlust von mind. 30 Dezibel

Wenn das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie sich eine medizinische Verordnung für die Notwendigkeit einer Hörhilfe ausstellen lassen.

Damit haben Sie dann den Anspruch auf finanzielle Hilfe der Krankenkasse für Ihre Hörhilfe.

Wie oft bekommt man Hörgeräte von der Krankenkasse?

Jeder Versicherte mit einer ärztlichen Verordnung von einem Ohrenarzt hat alle sechs Jahre das Recht auf eine Zuzahlung für Hörgeräte von der Krankenkasse.

Wenn Sie schon vor dem Ablaufen der Frist ein neues Hörgerät beantragen, müssen Sie in den meisten Fällen den gesamten Betrag selbst bezahlen. Wenige Krankenkassen gewähren Ihnen jedoch auch schon vor den sechs Jahren eine Zuzahlung. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse, um dort richtig informiert zu sein.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?

Grundsätzlich ist der Festbertrag, den alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zahlen 784,94 €. Jeder versicherte mit ärztlicher Verordnung hat alle sechs Jahre einen Anspruch darauf.

Dieser Betrag ist also der Festbetrag, den die gkv pro Hörgerät bezahlt. Pro Hörgerät bedeutet wirklich ein Hörgerät für ein Ohr. Wenn Sie zwei Hörgeräte benötigen, also für jedes Ohr ein Hörgerät, dann wird die gkv für das zweite Hörgerät wesentlich weniger bezahlen.

Wenn Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, das medizinisch nicht hilfreich ist oder eine technisch bessere Ausstattung hat, müssen Sie entweder den gesamten Betrag aus eigener Tasche zahlen oder alles, was über den Festbetrag hinaus geht.

Je nach Hörverlust und medizinischem Bedarf bezahlt die Krankenkasse auch weit aus mehr, als den Festbetrag. Somit haben Sie dann Anspruch auf ein qualitativ hochwertigeres Modell.

Unabhängig von dem Preis sind Sie dazu verpflichtet pro Hörgerät 10€ an Ihre Krankenkasse zu bezahlen. Das bedeutet, Sie müssen maximal 20€ für zwei Hörgeräte an die Krankenkasse zahlen, wenn die Krankenkasse den gesamten Betrag übernimmt.

Für Versicherte unter 18 Jahren werden sogar die Kosten der benötigten Batterien für das Hörgerät von der gkv übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie selbst für diese Kosten aufkommen.

Abgesehen von den Hörgeräten übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die Beratung, die Anpassung, den Test der Hörgeräte, die Programmierung, die Nachbertreuung, mögliche Reparaturen und Wartungen.

Damit Sie nicht in ein Fettnäpfchen treten und am Ende noch für unerwünschte Kosten aufkommen müssen, sollten Sie so bei dem Kauf eines neuen Hörgeräts vorgehen:

  1. Machen Sie einen Hörtest und lassen Sie sich, wenn nötig, eine ärztliche Verordnung ausstellen.
  2. Erkundigen Sie sich über verschiedene Hörgeräteakustiker und eventuell deren Angebot an Kassengeräte
  3. wenn Sie sich für einen Hörgeräteakustiker entschlossen haben, wählen Sie mit diesem zusammen, unter Berücksichtigung der Verordnung, ein passendes Hörgerät aus.
  4. Jetzt muss ein Kostenvoranschlag für das ausgewählte Hörgerät zusammen mit der Verordnung an die Krankenkasse geschickt werden.
  5. Sobald Sie eine schriftliche Zusage von der Krankenkasse bekommen ist sicher, dass der Festbetrag von der Krankenkasse gezahlt wird.

Bei weiteren Fragen können Sie sich entweder direkt an Ihre Krankenkasse wenden oder auch gerne bei uns einen Termin vereinbaren oder anrufen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

4 × fünf =